Beschluss der Mitgliederversammlung zum Umgang mit dem novellierten § 27 GO NRW in der Kommune
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22. März 2019Pressemitteilung vom 16. März 2019
„Die Mitgliederversammlung spricht sich für die Fortführung der Integrationsräte als Gremium zur kommunalen politischen Partizipation von Migrantinnen und Migranten aus.“ Dies beschlossen die Delegierten der 107 NRW-Integrationsräte auf ihrer Mitgliederversammlung am 16. März in Ahlen.
Die gesetzliche Grundlage der Arbeit der Integrationsräte ist Paragraph 27 der Gemeindeordnung NRW, der im Landtag am 12.12.2018 durch das Gesetz zur „Aufhebung des Gesetzes zur Stärkung des Kreistags und zur Änderung kommunalrechtlicher, haushaltsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften“ geändert wurde. Demnach können Stadträte selbst entscheiden, einen beratenden Integrationsausschuss anstelle des Integrationsrates zu bilden. Der Integrationsrat wird jedoch als Regelmodell weiter existieren.
Tayfun Keltek, Vorsitzender des Landesintegrationsrates NRW, lobte die bisherige Arbeit in den Integrationsräten und betonte, dass „durch Einrichtung eines beratenden Integrationsausschusses die politische Teilhabe der Migrantinnen und Migranten nicht gestärkt sondern geschwächt wird. Denn die Fraktionen können statt Ratsmitgliedern sachkundige Bürger für den Integrationsausschuss benennen. Somit verliert das Gremium sein politisches Gewicht in der Kommune.“ Keltek bedauert, dass bei der Gesetzesänderung die Gelegenheit versäumt wurde, die Integrationsräte mit Beschlussrecht aufzuwerten. Der Landesintegrationsrat NRW hat mit zwei konkreten Vorschlägen den Weg aufgezeigt, wie dies im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten machbar ist.
„Die Einrichtung solcher Ausschüsse wäre ein Rückschritt und keine Weiterentwicklung. Die jahrelang gesammelten Erfahrungen zeigen deutlich, dass wir auf dem richtigen Weg der Weiterentwicklung politischer Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in der Kommune sind.“ so Keltek abschließend.